Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

-Gemeinschaftsverpflegung mit Elternverträgen-

I. Geltungsbereich und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

Nachstehend informieren wir Sie über unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese liegen allen Verträgen und Vereinbarungen zugrunde, die über die Website www.valerias-kinderessen.de per Schrift- oder Textform oder mündlich zwischen Valeria`s Kinderessen und dem Kunden abgeschlossen werden. Sie gelten für Angebote, Lieferungen und Leistungen von Valeria`s Kinderessen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung in Schulen, Kindergärten, Horten und allen ähnlichen Einrichtungen. Durch eine Online Registrierung sowie durch Abgabe einer Bestellung erkennen Sie die AGB an und erklären sich mit diesen einverstanden.


§ 2 Angebot, Vertragsschluss

Valeria`s Kinderessen beliefert im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung mit Speisen, die gemäß der jeweils gültigen und wöchentlich wechselnden Speiseplänen die Sie in unserem Online-System unter www.valerias-kinderessen.de einsehen und im vorab bestellen können.

  1. Für gewerbliche Kunden gilt,
    1. Mindestabnahmemenge grundsätzlich 5 Portionen pro Liefertag.
    2. Bestellungen können online über www.valerias-kinderessen.de, aber auch per APP oder in Ausnahmefällen per Mail vorgenommen werden und sind bis 8.30 Uhr am Bezugstag abzugeben.
    3. Bei weniger als 50% der üblichen Essenanzahl, muss dies spätestens 14Tage im voraus per Mail an essen@valerias-kinderessen.de gemeldet werden. Sollte diese Meldung verspätet eingehen, werden 50% der üblichen Essenanzahl berechnet, da die Lebensmittel im Voraus von Valeria`s Kinderessen geordert werden müssen. Als übliche Essenanzahl, wird die Durchschnittliche Essenanzahl der letzten 6 Wochen zugrunde gelegt. Diese Regelung gilt nicht bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie zum Beispiel Krankheit.
    4. Valerias Kinderessen, liefert nicht während der jährlich angekündigten Betriebsferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr. Bestellungen werden in dieser Zeit nicht angenommen, bzw. ausgeführt.
  2. Für Eltern gilt,
    1. Essensbestellung: Sie bestellen im gewählten Zeitraum die Mittagsverpflegung für Ihr Kind. Eine verbindliche Essenbestellung ist erst dann zustande gekommen, wenn uns die Zustimmung für das SEPA-Lastschrift Mandat vorliegt. Diesen können Sie uns per Mail an info@valerias-kinderessen, oder per Post an Valeria`s Kinderessen, Vordere Gasse 14, 72348 Rosenfeld/Leidringen senden. Sie können sich / Ihr Kind über unser Online-System www.valerias-kinderessen.de bzw. über die APP Valeria`s Kinderessen registrieren. In diesem Fall erfolgt der Vertragsschluss online, sodass kein gesonderter Vertrag im Papierformat von Nöten ist. Der Vertragsschluss kommt erst zu Stande, wenn er unsererseits bestätigt wird.
    2. Essensbestellung ändern: Bei der Erstregistrierung entscheiden Sie sich vorher für feste Wochentage und eine feste Menülinie (Vegetarisch oder mit Fleisch. Diese Dauerbestellung können Sie jederzeit per schriftlich ändern. Einzelne Tage können Sie über das Online-System bei „Bestellübersicht“ (immer bis 08:30) ändern.
    3. Menüauswahl: Auf dem Speiseplan steht eine täglich wechselnde Speise zur Auswahl. An Tagen mit Fleischgerichten, steht zusätzlich eine vegetarische Speise zur Auswahl. Für unsere Fleischgerichte verwenden wir kein Schweinefleisch. Sollten wir von dieser Regel abweichen, wird dies ausdrücklich im Speiseplan vermerkt. Kurzfristige Änderungen des Speiseplans sind vorbehalten.


§ 3 Produkt und Preis

  1. Der Preis für die Speisen sowie die Lieferung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag mit Valeria´s Kinderessen.
  2. Für die gelieferten Speisen, beträgt der Mehrwertsteuersatz 7%. Der gültige Mehrwertsteuersatz ist im jeweiligen Vertrag aufgeführt.
  3. Valeria´s Kinderessen, stellt die Speisen in der Ausführung her, wie sie in der jeweils gültigen Speisekarte beschrieben werden und in Anlehnung an die Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.
  4. Abweichungen vom Speiseplan sind aus aktuellen Anlässen möglich und vorbehalten.


§ 4 Zahlung

  1. Für Eltern:
    1. Sie erteilen Valeria´s Kinderessen einmalig ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit ziehen wir die monatlichen Beträge von Ihrem Konto ein. Per E-Mail erhalten Sie 3 Tage vor der Abbuchung die monatliche Rechnung und die Ankündigung, wieviel Geld von Ihrem Konto abgebucht wird.
    2. Wenn Sie keine E-Mail Adresse haben, werden wir Sie per Post informieren. Dies kostet zzgl. 1,50 Euro pro Monat.
    3. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto nach Erhalt der Rechnung ausreichend gedeckt ist. Wenn der Rechnungsbetrag nicht von Ihrem Konto abgebucht werden kann, entsteht eine Bankgebühr in Höhe von 10,00 Euro die Sie pro Zahlungsrückbuchung / Stornierung zu tragen haben. Sollte es zu einer Rückbuchung / Stornierung kommen, werden wir den Betrag zzgl. der Gebühr, nach 7 Tagen erneut abbuchen. Bei erfolgreicher Buchung werden keine weiteren Kosten anfallen. Bei erneuter Rückbuchung / Stornierung, werden zusätzliche 10€ Bankgebühren fällig. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Valeria´s Kinderessen dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Nichtverbrauchern zu berechnen.
    4. Für die 1. und 2. Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,00 Euro erhoben. Für die 3. Mahnung erheben wir eine Mahngebühr von 10,00 Euro nach Verzugseintritt.
  2. Für gewerbliche / öffentliche Kunden:
    1. Sie erhalten von Valeria´s Kinderessen monatlich per E-Mail eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 7 Werktagen.
    2. Sollten Sie keine Zustellung per E-Mail wünschen, berechnen wir Ihnen 1,50 Euro für die postalische Zustellung.
    3. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Valeria´s Kinderessen dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Nichtverbrauchern zu berechnen.


§ 5 Geltungsdauer, Kündigung, Abwesenheit

  1. Für Eltern:
    1. Der Vertrag wird für ein Schuljahr/Kindergartenjahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch, jeweils um ein Schuljahr/Kindergartenjahr. Sollten Sie länger als 2 Monate kein Essen mehr bestellen, wird der Vertrag mit Ihnen, von uns automatisch gekündigt.

Sollten Sie keine weitere Essensverpflegung wünschen, können Sie dies jederzeit per E-Mail oder telefonisch mitteilen.

  1. Für gewerbliche Kunden:
    1. Abgeschlossene Lieferverträge zwischen Valeria´s Kinderessen und dem Kunden gelten soweit nicht anders bestimmt ab Vertragsschluss auf unbefristete Zeit und können von den Vertragsparteien schriftlich zum jeweiligen Quartalsende unter Einhaltung einer 6-monatigen Frist gekündigt werden.
    2. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Hierunter fällt insbesondere die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder dessen Ablehnung mangels Masse oder das Stellen eines Insolvenzantrags des anderen Vertragspartners und die Einstellung des Geschäftsbetriebes der Lieferantin.


§ 6 Rückgabe und Sauberkeit der Essensbehälter für gewerbliche Kunden

  1. Im Rahmen der Lieferung werden dem Kunden Essensbehälter zur Verfügung gestellt. Diese sind nach dem Verzehr der gelieferten Speisen in sauberem Zustand dem Auslieferungsfahrer von Valeria´s Kinderessen in den Thermo-Boxen und in Vollständigkeit spätestens am nächsten Liefertag zurück zu geben.
  2. Nicht zurückgegebene oder beschädigte Behälter können dem Vertragspartner gem. der hierfür gültigen Preisliste in Rechnung gestellt werden. Verschmutzt zurückgegebene Thermoboxen bzw. Behälter werden mit einer Reinigungspauschale i.H.v. Euro 25,- pro Einheit berechnet.


§ 7 Transport, Gefahrtragung, Übergabe

  1. Versendet Valeria´s Kindderessen den Liefergegenstand nach einem anderen Ort als ihren Firmensitz, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung, der Verminderung oder der Beschädigung auf den Kunden über, sobald Valeria´s Kinderessen die Ware oder den Mietgegenstand dem mit der Versendung beauftragten Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten ausgeliefert hat. Erfolgt die Versendung mit eigenen Fahrzeugen von Valeria´s Kinderessen, so gehen oben genannte Gefahren mit Ablieferung an den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn Sie sich in Annahmeverzug befinden.
  2. Die Übergabe des Liefergegenstandes erfolgt förmlich und unverzüglich nach Leistungserbringung/Anlieferung. Der Kunde verpflichtet sich, am Übergabetermin selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen. Insoweit wird ausdrücklich anerkannt, dass auch ein Übergabetermin kurz vor Essenszeit nicht unangemessen ist.
  3. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Übergabe.
  4. Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende förmliche Übergabe in Benutzung genommen, insbesondere mit dem Verzehr der gelieferten bzw. zubereiteten Speisen, so gilt die Übergabe mit der Benutzungshandlung als erfolgt.


§ 7 Mängelrechte und Haftung

  1. Bei berechtigten Mängeln steht Valeria´s Kinderessen nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Wenn eine Ersatzlieferung nicht möglich ist, gewährt Valerria´s Kinderessen einen angemessenen Preisnachlass auf den entsprechenden Tag. Ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.
  2. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung möglichst schriftlich und spezifiziert gerügt werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Erhalt der Lieferung. Anderenfalls gilt die Leistung von Valeria´s Kinderessen als vom Kunden akzeptiert.
  3. Valeria´s Kinderessen versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. Mit der Ablieferung der Ware hat der Kunde Sorge für sachgemäßen Umgang der Lebensmittel, z.B. angemessene Temperatur und ordnungsgemäße Hygiene, zu tragen.
  4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
  5. Der Haftungstatbestand für Schadens- und Aufwendungsersatz folgt grundsätzlich aus den gesetzlichen Regelungen. Valeria´s Kinderessen haftet bei jeder Art von Pflichtverletzung (vorvertraglich, vertraglich und außervertraglich) auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, die bzw. der ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen zur Last fällt. Der Schaden ist in der Summe – außer bei Vorsatz – auf den tatsächlichen entstandenen Schaden pro schädigendes Ereignis begrenzt.


§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist Balingen soweit nicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so berührt dies deren Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem tatsächlichen Willen der Parteien am nächsten kommen, ersetzt.
  3. Widersprechen sich Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden und Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Valeria´s Kindeeressen, erkennt der Kunde ausdrücklich die alleinige Geltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung zwischen Vakleria´s Kinderessen und dem Kunden.